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   BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 64.99   

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https://dejure.org/1999,11955
BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 64.99 (https://dejure.org/1999,11955)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1999 - 1 WB 64.99 (https://dejure.org/1999,11955)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 1 WB 64.99 (https://dejure.org/1999,11955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaft eines Berufssoldaten in der Partei "Die Republikaner" - Antrag auf Wiedereiteilung eines Sicherheitsbescheides nach Parteiaustritt - Feststellung zum Bestehen eines Sicherheitsrisikos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 447
  • DÖV 2000, 298
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97

    Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 64.99
    Den dagegen gerichteten Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluß vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 86.97 -, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, zurückgewiesen.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 86.97 -, die Verfahrensakte des BMVg - PSZ III 5 - 413/99 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Der Antrag des Antragstellers auf "Wiedererteilung seines Sicherheitsbescheides" vom 16. März 1999 ist deshalb als Antrag auf Wiederaufgreifen des mit Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 86.97 - (Buchholz 402.8 § 5 Nr. 5 = NZWehrr 1999, 36 = DVBl 1999, 324 = DÖV 1999, 116 = NVwZ 1999, 299) rechtskräftig abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfungsverfahrens auszulegen.

  • BVerwG, 11.04.1975 - I WB 3.74

    Zweitbescheid - Bewertung bei Stabsoffizierlehrgang - Fürsorgepflichtverletzung -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 64.99
    Dem betroffenen Soldaten steht insoweit nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - <BVerwGE 53, 12 [14]> m.w.N. und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 68.92 -).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 68.92

    Widerrechtliche Besetzung eines Gruppenleiter-Dienstpostens - Aufgaben eines

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 64.99
    Dem betroffenen Soldaten steht insoweit nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - <BVerwGE 53, 12 [14]> m.w.N. und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 68.92 -).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 7.02

    Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens;

    Der Antrag des Antragstellers, das rechtskräftig abgeschlossene Sicherheitsüberprüfungsverfahren wiederaufzugreifen, ist zulässig (Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -), kann aber in der Sache keinen Erfolg haben.

    Der vom Antragsteller ursprünglich gestellte Antrag auf Neuerteilung eines Sicherheitsbescheides ist deshalb als Antrag auf Wiederaufgreifen des mit Beschluss vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 - (Buchholz 402.8 § 5 Nr. 10 = NVwZ-RR 2001, 520 = DVBl 2001, 1072) rechtskräftig abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfungsverfahrens zu werten (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -).

    Dem Soldaten steht insoweit nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -).

  • BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 12.04

    Sicherheitsüberprüfung; Wiederaufgreifen; neues Beweismittel.

    Ansonsten liegt die Entscheidung darüber, ob eine Sache erneut aufgegriffen werden soll, im pflichtgemäßen Ermessen des zuständigen Vorgesetzten (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 64.99 -).
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